Babysitter gesucht

Spielendes Mädchen allein zu HausAuszeiten sind wichtig! Ob ein entspannter Kinoabend oder ein schönes Essen mit dem Liebsten – hin und wieder braucht ihr ein paar kinderfreie Stunden für euch und eure Beziehung. Deshalb muss ein Babysitter her!

Wie aber findet ihr eine ideale Kinderbetreuung? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus und wie können Vermittlungsagenturen helfen?

Damit ihr optimal vorbereitet seid und nichts schief gehen kann, haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Fragen und Antworten für euch.

Wo finde ich einen Babysitter?

Am besten fragt ihr zu allererst im Bekanntenkreis nach – einen guten Sitter über eine Empfehlung zu finden, ist am einfachsten und sichersten. Wenn das aber nicht klappt, dann gibt es noch andere Möglichkeiten.

Etwas altmodisch (aber oft erfolgreich) ist eine kleine Anzeige in der örtlichen Zeitung oder im Gemeindeblatt oder ein Aushang im Familienzentrum, im Kindergarten oder in Schulen.

Zeitgemäßer ist natürlich die Suche im Internet: Es werden einige Babysitter-Börsen angeboten, bei denen ihr aber gut prüfen müsst, wie seriös sie sind.

Es gibt auch Agenturen, die Babysitter vermitteln. Der Pluspunkt hier ist, dass die meisten Babysitter einen Kurs absolviert haben, der ihnen beigebracht hat, wie man Babys und Kleinkinder wickelt und füttert. Auch das Wichtigste über Erste Hilfe wird vermittelt.

Passt der Babysitter zu meinem Kind?

Der Babysitter und das Kind müssen sich gut verstehen, das ist klar. Nur dann wird die „Zusammenarbeit“ gut klappen. Ein Treffen vorab ist sehr zu empfehlen. Schnell werdet ihr sehen, ob euer Kind den potenziellen Babysitter mag.

Akzeptiert euer Sprössling den Babysitter nicht, sucht ihr besser nach einer anderen Betreuungsperson. Es sollten sich beide wohl fühlen: Kind und Babysitter. Wenn die Chemie zwischen beiden stimmt, könnt ihr beruhigt die nächsten Schritte einleiten.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Babysitter fallen unter die Bezeichnung „Haushaltshilfen“. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber, also ihr.

Babysitter sind unter anderem bei der Betreuung der Kinder und auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Ihr habt die Pflicht, euren Sitter innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden – unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt.

Um die Haftpflichtversicherung müsst ihr euch nicht kümmern, meist sind Jugendliche bei der Haftpflicht der Eltern mitversichert. Klärt dies aber unbedingt im Vorfeld.

Was muss der Babysitter wissen?

Ein ausführliches Gespräch vor dem ersten „Dienst“ ist sehr wichtig, damit euer Babysitter gut vorbereitet ist.

  • Wie läuft das Abendritual ab? Wann muss euer Kind schlafen?
  • Gibt es Allergien? Darf euer Kind bestimmte Lebensmittel nicht essen?
  • Welches Lieblingsbuch, welche Lieblingsbeschäftigung hat euer Kind?
  • Wie soll der Sitter reagieren, wenn das Kind aufwacht? Herausnehmen, zu trinken geben, spielen?
  • Unter welcher Telefonnummer sind die Eltern zu erreichen?
  • Weiß der Sitter wie man Rettungsdienst, Notarzt oder Feuerwehr im Notfall alarmiert?

Brauche ich eine Babysittermappe?

Eine Mappe mit allen wichtigen Infos ist schnell angelegt und sehr hilfreich. Auf einen Blick findet der Babysitter alles Wichtige rund um die Kinderbetreuung:

  • eure Handy-Nummer und die des Papas
  • etwas Bargeld für unvorhergesehene Situationen
  • eine kurze Beschreibung, wie die Fernbedienungen für Fernseher oder DVD-Player funktionieren
  • Ersatzschlüssel für die Haus- bzw. Wohnungstüre
  • die Nummer des Kindernotrufs und der Giftzentrale (auf dem gleichen Zettel sollte euer Vor- und Familiennamen und die genaue Adresse stehen).
  • die Versichertenkarte des Kindes

 Wie regele ich die Bezahlung?

Der durchschnittliche Babysitterlohn beträgt €10. Es gibt einige Umfragen, die belegen, dass ein Sitter im Süden Deutschlands, also in München etwa, im Schnitt €11 bekommt, im Osten, zum Beispiel Dresden, eher €8 Euro.

Die Aufwendungen für einen Babysitters gelten als haushaltsnahe Dienstleistung und können steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren und für einen Betrag bis zu €4000 jährlich.

Wichtig für das Finanzamt ist, dass ihr einen Vertag und die Überweisungsbelege überweisen könnt. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Brauche ich einen Babysittervertrag?

Um die Sitterkosten steuerlich absetzen zu können, braucht ihr einen so genannten Babysittervertrag. In diesem sind die Bezahlung, der Versicherungsschutz und Umfang der Betreuung festgehalten. Blankoformulare gibt es im Internet zum Download.

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